Praxisanleiter in den Pflegeberufen unterliegen seit dem 1.1.2020 einer gesetzlichen Fortbildungspflicht (siehe §4 PflAPrV). Aber auch Praxisanleiter in anderen Gesundheitsfachberufen (Notfallsanitäter, OTA/ATA) sind nach jüngsten Gesetzesnovellierungen verpflichtet, sich berufspädagogisch fortzubilden.
Die Fortbildungspflicht umfasst 24 Unterrichtseinheiten und ist jährlich abzuleisten. In unseren Fortbildungen bieten wir ein breites Spektrum an pädagogischen Inhalten an, die Bekanntes vertiefen und Neues vermitteln sollen.
Unsere Online-Fortbildungen für Praxisanleiter umfassen jeweils 4 Unterrichtseinheiten.
Im Webinar -Interprofessionelle Zusammenarbeit in Aus-, Fort- und Weiterbildung stärken- werden folgende Inhalte vermittelt:
- Was ist interprofessionelle Zusammenarbeit
- CRM als Tool der interprofessionellen Teamorganisation
- Implementierung in der Ausbildung – Möglichkeiten
Alle angemeldeten Teilnehmer erhalten ca. 7 Tage vor Kursbeginn einen Link zur Webinarteilnahme.