gemäß Anlage 2.1 der Richtlinie “Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin”.
Fachkunde
Ergänzend zu einem erfolgreich absolvierten Grundkurs können Sie mit dem Spezialkurs und einer erforderlichen Sachkundezeit (die Sie in ihrer Institution erwerben) die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz bei der zuständigen Stelle beantragen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs!
Dauer – einschließlich praktischer Übungen und Prüfung – 20 Stunden
Thema/Inhalte
- Röntgeneinrichtungen
- Strahlenschutzeinrichtungen in der Röntgendiagnostik
- Dosisbegriffe und Dosimetrie
- Strahlenschutz des Personals
- Strahlenschutz des Patienten
- Indikationen zur Untersuchung mit Röntgenstrahlung
- Spezialfragen bei der Röntgenuntersuchung von Kindern
- Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle
- Dokumentation und Bildwiedergabe
- Organisation des Strahlenschutzes
- Rechtsvorschriften, Richtlinien und Empfehlungen bezüglich der Anwendung von Röntgenstrahlung – Vertiefung
- Praktische Übungen und Demonstrationen