Im Rahmen des Vollzuges der Röntgenverordnung sieht die Röntgen- u. Strahlenschutzverordnung die jährliche Belehrung der Bediensteten vor, die im sog. „Strahlenexponierten Bereich“ arbeiten. Die Teilnahme an dieser Belehrung ist zwingend erforderlich. Die Teilnahme ist durch persönliche Unterschrift zu bestätigen. Diejenigen Personen, die am nächsten genannten Termin an der Teilnahme aus entschuldbaren Gründen verhindert sind, müssen durch Sie oder Ihre(n) Vertreter(in) in einer Liste namentlich erfasst werden, die mir am Tage der Belehrung auszuhändigen ist. Die in dieser Liste aufgeführten Personen müssen dann den Folge- bzw. Ausweichtermin wahrnehmen. Inhalte der Belehrung sind u. a.: Patientenschutz, Schutz des Personals, Geschichte der Radiologie, Fachkunde im Strahlenschutz, Physik der Röntgenstrahlen.
Inhalt der Belehrung:
- Arbeitsmethoden
- Mögliche Gefahren
- Anzuwendende Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
- Inhalte des Strahlenschutzrechtes, Genehmigung oder Anzeige der Strahlenschutzanzeige
- Zweck der Überwachung von Dosisgrenzwerten und Beachtung der Strahlenschutzgrundsätze, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
- Eine Schwangerschaft ist im Hinblick auf die Risiken einer Strahlenexposition auf das ungeborene Kind dem Strahlenschutzbeauftragten so früh wie möglich mitzuteilen (§63 Abs. 5 StschV, §36 Abs. 3 RöV)
Die jährliche Strahlenschutzbelehrung wird festgesetzt auf:
Montag, den 05.02.2024 um 7.35-8.15 Uhr Ort: Konferenzraum B81 8. Stock.
Montag, den 04.11.2024 um 7.35-8.15 Uhr Ort: Aufenthaltsraum im Asep. OP Trakt.