Patientinnen und Patienten kommen ins Krankenhaus, um behandelt - am besten um geheilt zu werden. Wichtige Nebenpflichten aus Gesetz und Behandlungsvertrag sind dabei die Patientenaufklärung und die Dokumentation. Eine fehlerhafte Patientenaufklärung kann zu zivil- und strafrechtlicher Haftung führen, eine unzureichende Dokumentation die Beweislage erheblich verschlechtern.